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Ausschreibung
- Evaluierung
von Anbietern
- Einholung
von Angeboten
- Kommunikation
mit den Anbietern
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Ergänzungen
Falls die
Angebote unvollständig oder zu wenig aussagekräftig für
eine Bewertung sind, werden die Defizite dargestellt. Nach Rücksprache
mit dem Auftraggeber wird auch unmittelbar mit den Anbietern Kontakt aufgenommen,
um die offenen Punkte zu klären.
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Prüfung
von Angeboten gemäß folgender
Kriterien:
- Verwendbarkeit
von bisherigen Komponenten
(soweit vorhanden)
- Übernahme
von Altdaten (soweit vorhanden)
- Aufgabenerfüllung
(gemäß Anforderungsprofil
und technischen Möglichkeiten)
- Prüfung
und Bewertung von Software
- Angemessenheit
(insbesondere Netztechnologie, Ausstattung der Arbeitsplätze, Lizenzen)
- Vollständigkeit
und Plausibilität (Bereiche Hard-
und Software, Netzwerk, Telekommunikation)
- Investitionsschutz
(Technologiebewertung, Garantien, Wartbarkeit)
- Basis-Sicherheitsstandards
(Zugangsschutz, Datensicherung)
- Enthaltene
Dienstleistungen (Einweisung, Schulung, Unterstützungsleistungen)
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Preisgestaltung
Es erfolgt
ein Vergleich der Angebote durch Bewertung der Differenzen (z. B. unterschiedliche
Prozessorausstattung), indem ein Angebot zugrunde gelegt wird und die
Abweichungen in den anderen Angeboten hinsichtlich Ausstattungs- und Dienstleistungsumfang
über Mehr- oder Minderpreise ausgeglichen werden mit folgenden Kriterien:
- Angemessenheit
- Nähe
zu marktüblichen Preisen
- Unsicherheitsfaktoren
(insbesondere Abrechnungen nach Aufwand)
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